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Attraktiver Bauplatz mit ehemaligem Backes unweit von Altenkirchen!
Grundstück in 57610 Altenkirchen VG
Das Baugrundstück ist aus der Teilung eines größeren Grundstückes entstanden. Es verfügt über ein leichtes Gefälle und ist somit ideal für eine Bebauung ohne Keller geeignet.
Der Bauplatz liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Es gilt § 34 BauGB.
Der Eigentümer hat 2024 bereits eine Bauvoranfrage für ein 2-geschossiges Einfamilienhaus gestellt, die positiv beschieden wurde. Ein künftiger Neubau muss sich laut Bauvorbescheid bezüglich der Trauf- und Firsthöhen nach der Umgebungsbebauung richten. Es sind ausschließlich dunkle Dacheindeckungen zulässig. Den kompletten Bauvorbescheid erhalten Sie gern auf Anfrage.
Wir sind Vertriebspartner von Heinz von Heiden Massivhäusern und können Sie somit bei der Verwirklichung Ihres Neubauvorhabens unterstützen!
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