Hausfassade Neubauten

Bieterverfahren

In gewissen Situationen, z.B. wenn eine sehr hohe Nachfrage nach einer Immobilie vorliegt oder es sich um ein sehr spezielles Objekt handelt, bei dem nur schwierig ein gerechter Marktpreis ermittelt werden kann, kann es sinnvoll sein eine Alternative zur klassischen Vermarktung mit einem festen Kaufpreis zu nutzen. Hierfür bietet sich ein Bieterverfahren an, bei dem Kaufinteressenten Gebote für die Immobilie abgeben können.
Dabei unterscheidet man zwischen einem offenen und einem geschlossenen Bieterverfahren.
Beim offenen Bieterverfahren ist den Interessenten jederzeit ersichtlich, wie hoch das aktuelle Höchstgebot ist. In der Regel wird das Gebotsverfahren zeitlich begrenzt und mit einem neuen Höchstgebot verlängert sich die Zeit, in der Gebote abgegeben werden können, damit die Interessenten auf das erhöhte Gebot reagieren können.
Beim geschlossenen Gebotsverfahren haben alle Kaufinteressenten die Möglichkeit, innerhalb eines begrenzten Zeitraums, Ihr maximales Kaufangebot abzugeben, ohne dass das aktuelle Höchstgebot bekannt ist. Nach Ablauf der Gebotsfrist kann der Eigentümer in Zusammenarbeit mit uns alle Angebote überprüfen und sich für einen der Kaufinteressenten entscheiden.
Bei beiden Verfahrensarten ist es möglich ein Mindestgebot vorzugeben, um zu geringe Gebote von vornerein auszuschließen.
Der Vorteil eines Bieterverfahrens ist, dass sie einen guten Marktpreis erzielen können und der Wettbewerbsgedanke unter den Kaufinteressenten erhöht wird, diese somit eher gewillt sind ihren Maximalpreis zu zahlen. Außerdem bietet das Bieterverfahren Flexibilität, da es keinen Verkaufszwang gibt und der Eigentümer keines der Angebote annehmen muss, sofern diese nicht seinen Vorstellungen entsprechen. Es handelt sich beim Bieterverfahren demnach nicht um eine Versteigerung, bei der das höchste Gebot rechtskräftig und bindend ist.

Geldmünzen

Unser Online-Bieterverfahren

Verbindlichkeit schaffen mit unserem Online-Bieterverfahren

Zur Durchführung des Bieterverfahrens arbeiten wir mit Venbona zusammen.
Venbona bietet die Möglichkeit das Bieterverfahren auf deren Website digital durchzuführen, sodass vollkommene Transparenz bei der Durchführung zu jederzeit gewährleistet ist.
Sollten Sie sich als Eigentümer nach Rücksprache mit uns dafür entschieden haben Ihre Immobilie über ein digitales Bieterverfahren anbieten zu möchten, so wird das Objekt von uns in Venbona mit einem Mindestpreis, Gebotsschritte und der Angebotsdauer angelegt. Außerdem ist es möglich einen Sofortzusage-Preis zu definieren, durch den das Bieterverfahren sofort beendet werden würde.
Im Anschluss daran erhalten die Interessenten, die das Objekt im Vorfeld besichtigt haben und Kaufinteresse hinterlegt haben, von uns einen Einladungslink, um am Verfahren teilnehmen zu können. Dieser Link wird mit einer ausreichenden Vorlaufzeit zum Start des Bieterverfahrens versendet, damit die Interessenten genügend Zeit haben sich auf der Plattform zu registrieren und mit der Benutzeroberfläche vertraut zu machen.
Sollte in den letzten 20 Minuten des Angebots ein Gebot eingehen, so verlängert sich die Angebotszeit um 10 Minuten, damit die anderen Interessenten auf dieses neue Gebot reagieren können.
Im Anschluss an das Verfahren besprechen wir mit Ihnen die Gebote und wählen den Interessenten aus, an den Sie ihr Objekt veräußern möchten, im Regelfall den Höchstbietenden.

Im folgenden Video wird das digitale Bieterverfahren über Venbona nochmals verdeutlicht.