Sie benötigen einen Verbrauchsausweis, wenn:
- Ihre Immobilie nach 1977 gebaut wurde
- Ihre Immobilie mehr als 5 Wohneinheiten hat
- Sie ein Nichtwohngebäude verkaufen/vermieten möchten
Planen Sie einen Neubau oder die Modernisierung eines bestehenden Gebäudes? Sind Sie Vermieter oder suchen Sie einen Käufer für Ihre Immobilie? Dann sind Sie nach § 16 Energieeinsparverordnung (EnEV) dazu verpflichtet, einen Energieausweis zu beantragen.
Mithilfe des Energieausweises kann die Energieeffizienz Ihrer Immobilie ermittelt werden. Zusätzlich erfahren Sie je nach Ausweis, welche energetischen Verbesserungen Sie vornehmen können, um die Energieeffizienz zu verbessern. Der Energieausweis dient somit Immobilieneigentümern, Käufern sowie Mietern gleichermaßen und verhilft zu mehr Transparenz im Immobilienmarkt.
“Herr Hartmann von Bender & Bender Immobilien hat uns bei unserem ersten Hauskauf im Auftrag des Verkäufers hervorragend begleitet. Er stand uns für Rückfragen jederzeit zur Verfügung und war bei allen Terminen mit dem bisherigen Eigentümer von der ersten Besichtigung bis hin zum finalen Abschluss dabei. Wir sind froh, dass alles so reibungslos geklappt hat und können Bender & Bender Immobilien nur weiterempfehlen.”
Mellie S. (Google-Bewertung)
Sie haben Fragen oder wünschen sich eine persönliche Beratung? Wir informieren Sie nicht nur umfassend zum Thema Energieausweise, sondern auch zum Thema energetische Sanierung. Sprechen Sie uns an und lassen sich von unserem kompetenten Team unterstützen!