Kostenfreie Wertermittlung
Der erste Schritt zum Verkauf Ihrer Wohnung beginnt hier.
Wohnungsverkauf mit einem Profi an Ihrer Seite!
Sie möchten sich räumlich verändern oder müssen aufgrund Ihrer derzeitigen Lebenssituation Ihre Eigentumswohnung räumen? Egal ob sich Ihre Lebensumstände verändert haben oder Sie einfach etwas frischen Wind in Ihre Wohnsituation bringen wollen – ein Verkauf der Wohnung kann die Lösung sein. Wir unterstützen Sie gerne bei dem Wohnungsverkauf – sprechen Sie uns einfach an!
Eine aktuelle Marktwertermittlung Ihrer Immobilie ist der erste Schritt zu einem schnellen und reibungslosen Verkauf, da sich daraus ein realistischer Verkaufspreis Ihrer Wohnung ermitteln lässt. Als ausgebildete Sachverständige und durch unsere fortlaufende Analyse des regionalen Immobilienmarktes ermitteln wir einen realistischen Verkaufspreis und können Ihre Wohnung zügig zum fairen Preis an den richtigen Käufer vermitteln. Wir prüfen Ihre Immobilie von der Bausubstanz, über die Lage bis hin zu den individuellen Besonderheiten und nehmen uns für die Besichtigung viel Zeit – kontaktieren Sie uns jetzt, wir beraten Sie gerne!
Oder erhalten Sie mit unserem kostenlosen Online-Tool in wenigen Schritten eine erste Einschätzung zum Marktwert Ihrer Wohnung – einfach und unkompliziert.
Der erste Schritt zum Verkauf Ihrer Wohnung beginnt hier.
Wir begleiten Sie von der Aufnahme der Wohnung bis hin zum Notartermin, und auch darüber hinaus. Die Verkaufsphase startet, sobald wir alle notwendigen Unterlagen Ihrer Immobilie gesichtet und einen realistischen Verkaufspreis ermittelt haben: wir erstellen ein aussagekräftiges Exposé, schalten Anzeigen online und offline und kümmern uns professionell um die Anfragen von Kaufinteressenten. Natürlich führen wir ebenso Besichtigungstermine durch, sind für Fragen rund um die Wohnung der erste Ansprechpartner für Interessenten und führen in Absprache mit Ihnen Verkaufsgespräche durch. Wenn dann ein passender Käufer für die Wohnung gefunden ist, begleiten wir Sie nach Aufsetzen eines rechtlich sicheren Kaufvertrages zum finalen Notartermin, unterstützen Sie bei der Übergabe der Wohnung an den neuen Eigentümer und erstellen ein finales Übergabeprotokoll für Ihre Unterlagen.
Sie haben noch Fragen zum Ablauf beim Wohnungsverkauf? Kein Problem – wir beraten Sie gerne individuell und unverbindlich!
1. Professionelle Martwertermittlung
Einer unserer erfahrenen Makler erstellt nach Begutachtung eine professionelle Bewertung ihres Objektes.
Wertbildende Faktoren, die berücksichtigt werden, sind unter anderem die Größe, die Lage sowie der Zustand der Immobilie. Auch die aktuelle Marktlage fließt in das Ergebnis ein.
2. Erstellung eines aussagekräftigen Exposés
Damit Ihre Immobilie von möglichst vielen Interessenten gesehen wird, erstellen wir für Sie ein aussagekräftiges Exposé. Dieses enthält professionelle Bilder, überzeugende Texte sowie Grundrisse des Objektes.
3. Vermarktung des Objektes
Durch eine erprobte Vermarktungsstrategie können wir eine Vielzahl an Interessenten ansprechen, um schnellstmöglich einen Käufer zu finden. Neben den klassischen Wegen wie Aushängen in unseren Filialen, nutzen wir eine Vielzahl von Online-Portalen, auf denen wir ihr Objekt bewerben. Außerdem verfügen wir als erfahrenes Maklerunternehmen über eine Vielzahl an vorgemerkten Kaufinteressenten, die ebenso kontaktiert werden.
4. Finden eines Käufers / Auswahl eines Käufers unter den Kaufinteressenten
Um einen Käufer für Ihr Objekt zu finden, führen wir Besichtigungstermine mit Interessenten durch, bei denen wir diesen ihr Objekt bestmöglich vorstellen und auf alle Fragen eingehen.
5. Vertragsverhandlungen
Sollte einer der Interessenten das Objekt kaufen wollen, sind wir für die Vertragsverhandlungen zuständig. Ist der Kaufinteressent bereit, den von Ihnen geforderten Kaufpreis zu zahlen, so führen wir eine Bonitätsprüfung des Interessenten durch, bei dem dieser Finanzierungsunterlagen vorlegen muss, damit sichergestellt wird, dass die nötige Bonität vorliegt.
6. Beurkundung beim Notar
Ist die nötige Bonität des Interessenten sichergestellt, so wird in Zusammenarbeit mit einem Notar ein Kaufvertrag erstellt und ein Termin zur Beurkundung festgelegt. Ist der Kaufvertrag beim Notar von beiden Seiten unterschrieben worden, ist der Verkauf Ihrer Immobilie abgeschlossen.
7. Betreuung nach Vertragsabschluss
Auch nach der notariellen Beurkundung stehen wir unseren Kunden weiterhin zur Seite, um z.B. ein Umzugsunternehmen oder eine Hausverwaltung zu finden. Selbstverständlich beraten wir Sie auch weiterhin bei allen Fragen rund um das Thema Immobilien.
“Herr Hartmann von Bender & Bender Immobilien hat uns bei unserem ersten Hauskauf im Auftrag des Verkäufers hervorragend begleitet. Er stand uns für Rückfragen jederzeit zur Verfügung und war bei allen Terminen mit dem bisherigen Eigentümer von der ersten Besichtigung bis hin zum finalen Abschluss dabei. Wir sind froh, dass alles so reibungslos geklappt hat und können Bender & Bender Immobilien nur weiterempfehlen.”
Mellie S. (Google-Bewertung)
Wer ohne Makler verkauft, spart auf den ersten Blick viel Geld. Welche Vorteile bietet also der Verkauf mit Immobilienmakler?
Beim Wohnungsverkauf sind neben viel Zeit auch besondere Fachkenntnisse nötig. Als erfahrenes Maklerunternehmen kennen wir den regionalen Immobilienmarkt und wissen, worauf beim Verkauf eines Hauses zu achten ist – natürlich immer individuell auf Ihre Immobilie abgestimmt. Mit uns als Fachmann profitieren Sie so von einer enormen Zeitersparnis, da wir uns um alle Anliegen rund um Ihre Wohnung kümmern, Kundenanfragen bearbeiten und alle wichtigen Unterlagen zusammenstellen. Mit unserer hohen Reichweite und unserem großen aktiven Kundenstamm können wir Ihre Wohnung zudem meist schneller und zu einem besseren Verkaufspreis vermitteln – rechtliche Sicherheit ist mit Immobilienmakler ebenfalls gewährleistet.
Wohnungsverkauf: Wer bezahlt den Immobilienmakler?
Sollten Sie sich dazu entschieden haben, Ihre Wohnung über einen Immobilienmakler zu verkaufen, stellt sich schnell die Frage, wer die Provision, oder auch Courtage genannt, bezahlt und wie hoch diese ausfällt. Seit der Reform von Ende 2020 gilt die geteilte Maklerprovision: das bedeutet, dass Käufer und Verkäufer sich die Kosten des Maklers beim Wohnungsverkauf in Zukunft gleichmäßig teilen müssen. Dies trifft allerdings nur für privat genutztes Wohneigentum, sprich Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, zu. Gewerbeimmobilien sind davon nicht betroffen, die Zahlung der Courtage ist hier weiterhin Verhandlungssache.
Kann ich eine nicht abbezahlte Wohnung verkaufen?
Grundsätzlich ja. Sie können auch eine Wohnung verkaufen, die noch nicht vollständig abbezahlt ist. Meist wird aber dann eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank fällig. Dies ist eine Art Entschädigung an die Bank für die Zinsen, die ihr durch die frühzeitige Kündigung entgangen sind. Es sollte also vorher immer abgewogen werden, ob der angesetzte Verkaufspreis Ihrer Wohnung mindestens die Darlehenssumme plus die Vorfälligkeitsentschädigung abdecken bzw. erzielen kann. Nach Absprache mit Ihrer Bank oder Ihrem Finanzierungsberater stehen bei dem Immobilienverkauf natürlich auch noch andere Optionen zur Verfügung. Sollten Sie Ihre noch nicht abbezahlte Wohnung verkaufen wollen, beraten unsere Finanzierungsberater Sie gerne bei der weiteren Vorgehensweise und den verschiedenen Möglichkeiten.
Wohnung verkaufen: Welche Kosten kommen auf mich zu?
Wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen möchten, sollten Sie einige anfallende Kosten einplanen. Sollten Sie bspw. noch keinen gültigen Energieausweis vorliegen haben, müssen Sie mit zusätzlichen Kosten zur Erstellung dieses rechnen. Auch mögliche Kosten für die Löschung einer Grundschuld oder eine eventuell anfallende Maklerprovision sollten bedacht werden. Wenn Sie Ihren Wohnungsverkauf privat planen, können natürlich noch Kosten zur Anzeigenschaltung oder Gebühren bei Ämtern dazu kommen.
Welche Steuern werden beim Verkauf der Wohnung fällig?
Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung veräußern möchten, wird eine Spekulationssteuer fällig, sollten Sie die Wohnung innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn wieder verkaufen. Diese fällt grundsätzlich aber nicht an, wenn Sie die Wohnung ausschließlich selbst genutzt haben. Wenn Sie Ihre Wohnung innerhalb der zehn Jahre zwischen Kauf und Verkauf vermietet haben sollten, aber mindestens in den letzten zwei Jahren vor der Veräußerung und in dem Jahr des Wohnungsverkaufs selbst bewohnt haben, wird diese Steuer ebenfalls nicht fällig.
Wie lange dauert der Wohnungsverkauf?
Die genaue Dauer eines Wohnungsverkaufs vorauszusehen, ist fast unmöglich, da jedes Objekt individuell betrachtet werden muss. Aber es gibt viele Aspekte, die zu einer schnelleren Veräußerung Ihrer Eigentumswohnung beitragen: Dazu zählen vor allem der aktuelle Marktwert der Wohnung bzw. der angesetzte Verkaufspreis sowie eine individuell an die Wohnung angepasste Vermarktungsstrategie. Gute Objektfotos, eine aussagekräftige Beschreibung, ein professionelles Exposé und natürlich das Inserieren auf ausgewählten Portalen und in Zeitungen spricht potentielle Käufer an und steigert die Reichweite Ihrer angebotenen Wohnung enorm, was sich besonders positiv auf die Dauer des Wohnungsverkaufs auswirkt. Genauso wichtig ist natürlich der angesetzte Verkaufspreis. Dieser sollte möglichst realistisch angesetzt sein – ein zu hoch angesetzter Verkaufspreis wird die Dauer des Wohnungsverkaufs deutlich verlängern.
Sie überlegen, Ihre Eigentumswohnung zu verkaufen? Dann tragen Sie Ihre Kontaktdaten und die Daten Ihrer Immobilie in nachfolgendes Formular ein – wir melden uns unverbindlich bei Ihnen, um Sie, Ihr Objekt und Ihre Wünsche zum Ablauf näher kennenzulernen!