Kostenfreie Wertermittlung
Der erste Schritt zum Verkauf Ihrer Wohnung beginnt hier.
Wohnungsverkauf mit einem Profi an Ihrer Seite!
Der Verkauf einer Eigentumswohnung erfordert viel Zeit, Organisation und nicht zuletzt jede Menge fachliches Know-how. Wir wissen, worauf es bei den einzelnen Verkaufsschritten ankommt und wickeln alles für Sie ab – von der Wertermittlung bis zur Schlüsselübergabe.
Wir haben erfahrene Sachverständige im Team, die Ihre Eigentumswohnung detailliert in den Blick nehmen – von der Raumaufteilung über individuelle Ausstattungsmerkmale bis hin zur Lage. Auch der regionale Immobilienmarkt zwischen Bonn, Koblenz und Siegen wird von uns fortlaufend analysiert, sodass wir aktuelle Entwicklungen in unsere Wertermittlung mit einfließen lassen. Der Angebotspreis orientiert sich im Idealfall nah am Ergebnis dieser Wertermittlung, denn dann haben Sie die besten Chancen für einen zügigen Verkauf zu einem marktgerechten Preis. Eine erste Marktwerteinschätzung können Sie mithilfe unseres praktischen Online-Tools einholen – bitte bedenken Sie jedoch, dass individuelle Eigenschaften Ihrer Wohnung dabei nicht berücksichtigt werden können.
Der erste Schritt zum Verkauf Ihrer Wohnung beginnt hier.
Eine gute Präsentation verhilft Ihrer Wohnung zu maximaler Aufmerksamkeit. Wir erarbeiten daher ein aussagekräftiges Exposé mit professionellen Immobilienfotos, gut lesbaren Grundrissen und informativen Texten. Im Anschluss daran inserieren wir Ihre Wohnung auf der Website der Bender & Bender Immobilien Gruppe, auf bekannten Immobilienportalen sowie gegebenenfalls in Printmedien. Auch Verkaufsschilder und E-Mails an aktiv suchende Kunden aus unserer umfangreichen Datenbank gehören zu unserer Marketingstrategie.
Als Ihr Makler zählt selbstverständlich auch das Interessenten-Management zu unserem Aufgabengebiet. Wir nehmen Anrufe entgegen, beantworten E-Mails und vereinbaren Besichtigungstermine mit vorausgewählten Kandidaten – Sie müssen also weder einen anstrengenden Besichtigungstourismus noch Massenbesichtigungen befürchten.
Ist ein Kaufinteressent gefunden, führen wir eine Bonitätsprüfung durch. Nur dann, wenn der Interessent vollständige Finanzierungsunterlagen vorlegen kann, leiten wir die nächste Phase des Wohnungsverkaufs ein. Das heißt: Wir setzen in Zusammenarbeit mit dem Notar einen rechtssicheren Vertrag auf und begleiten Sie zur notariellen Beglaubigung, durch die der Verkauf rechtsgültig wird. Abschließend unterstützen wir Sie bei der Wohnungsübergabe und fertigen dabei ein lückenloses Übergabeprotokoll an. Und auch nach Vertragsabschluss stehen wir Ihnen zur Seite und vermitteln Ihnen beispielsweise ein zuverlässiges Umzugsunternehmen aus der Region oder helfen schon zuvor bei der Suche nach einer neuen Immobilie in Bergisch Gladbach, Montabaur oder Königswinter.
Bei einem anstehenden Wohnungsverkauf stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch!
“Herr Hartmann von Bender & Bender Immobilien hat uns bei unserem ersten Hauskauf im Auftrag des Verkäufers hervorragend begleitet. Er stand uns für Rückfragen jederzeit zur Verfügung und war bei allen Terminen mit dem bisherigen Eigentümer von der ersten Besichtigung bis hin zum finalen Abschluss dabei. Wir sind froh, dass alles so reibungslos geklappt hat und können Bender & Bender Immobilien nur weiterempfehlen.”
Mellie S. (Google-Bewertung)
Wohnungsverkauf: Wer bezahlt den Immobilienmakler?
Sollten Sie sich dazu entschieden haben, Ihre Wohnung über einen Immobilienmakler zu verkaufen, stellt sich schnell die Frage, wer die Provision, oder auch Courtage genannt, bezahlt und wie hoch diese ausfällt. Seit der Reform von Ende 2020 gilt die geteilte Maklerprovision: das bedeutet, dass Käufer und Verkäufer sich die Kosten des Maklers beim Wohnungsverkauf in Zukunft gleichmäßig teilen müssen. Dies trifft allerdings nur für privat genutztes Wohneigentum, sprich Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, zu. Gewerbeimmobilien sind davon nicht betroffen, die Zahlung der Courtage ist hier weiterhin Verhandlungssache.
Kann ich eine nicht abbezahlte Wohnung verkaufen?
Grundsätzlich ja. Sie können auch eine Wohnung verkaufen, die noch nicht vollständig abbezahlt ist. Meist wird aber dann eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank fällig. Dies ist eine Art Entschädigung an die Bank für die Zinsen, die ihr durch die frühzeitige Kündigung entgangen sind. Es sollte also vorher immer abgewogen werden, ob der angesetzte Verkaufspreis Ihrer Wohnung mindestens die Darlehenssumme plus die Vorfälligkeitsentschädigung abdecken bzw. erzielen kann. Nach Absprache mit Ihrer Bank oder Ihrem Finanzierungsberater stehen bei dem Immobilienverkauf natürlich auch noch andere Optionen zur Verfügung. Sollten Sie Ihre noch nicht abbezahlte Wohnung verkaufen wollen, beraten unsere Finanzierungsberater Sie gerne bei der weiteren Vorgehensweise und den verschiedenen Möglichkeiten.
Wohnung verkaufen: Welche Kosten kommen auf mich zu?
Wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen möchten, sollten Sie einige anfallende Kosten einplanen. Sollten Sie bspw. noch keinen gültigen Energieausweis vorliegen haben, müssen Sie mit zusätzlichen Kosten zur Erstellung dieses rechnen. Auch mögliche Kosten für die Löschung einer Grundschuld oder eine eventuell anfallende Maklerprovision sollten bedacht werden. Wenn Sie Ihren Wohnungsverkauf privat planen, können natürlich noch Kosten zur Anzeigenschaltung oder Gebühren bei Ämtern dazu kommen.
Welche Steuern werden beim Verkauf der Wohnung fällig?
Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung veräußern möchten, wird eine Spekulationssteuer fällig, sollten Sie die Wohnung innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn wieder verkaufen. Diese fällt grundsätzlich aber nicht an, wenn Sie die Wohnung ausschließlich selbst genutzt haben. Wenn Sie Ihre Wohnung innerhalb der zehn Jahre zwischen Kauf und Verkauf vermietet haben sollten, aber mindestens in den letzten zwei Jahren vor der Veräußerung und in dem Jahr des Wohnungsverkaufs selbst bewohnt haben, wird diese Steuer ebenfalls nicht fällig.
Wie lange dauert der Wohnungsverkauf?
Die genaue Dauer eines Wohnungsverkaufs vorauszusehen, ist fast unmöglich, da jedes Objekt individuell betrachtet werden muss. Aber es gibt viele Aspekte, die zu einer schnelleren Veräußerung Ihrer Eigentumswohnung beitragen: Dazu zählen vor allem der aktuelle Marktwert der Wohnung bzw. der angesetzte Verkaufspreis sowie eine individuell an die Wohnung angepasste Vermarktungsstrategie. Gute Objektfotos, eine aussagekräftige Beschreibung, ein professionelles Exposé und natürlich das Inserieren auf ausgewählten Portalen und in Zeitungen spricht potentielle Käufer an und steigert die Reichweite Ihrer angebotenen Wohnung enorm, was sich besonders positiv auf die Dauer des Wohnungsverkaufs auswirkt. Genauso wichtig ist natürlich der angesetzte Verkaufspreis. Dieser sollte möglichst realistisch angesetzt sein – ein zu hoch angesetzter Verkaufspreis wird die Dauer des Wohnungsverkaufs deutlich verlängern.
Sie überlegen, Ihre Eigentumswohnung zu verkaufen? Dann tragen Sie Ihre Kontaktdaten und die Daten Ihrer Immobilie in nachfolgendes Formular ein – wir melden uns unverbindlich bei Ihnen, um Sie, Ihr Objekt und Ihre Wünsche zum Ablauf näher kennenzulernen!