6. Andere Immobiliengeschäfte
Andere Immobiliengeschäfte mit nachgewiesenen Vertragspartnern binnen 36 Monaten sind ebenfalls gebührenpflichtig.
7. Provisionspflicht bei bekannten Objekten.
Eine von der Maklerfirma mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäfts wird als bisher unbekannt anerkannt, wenn nicht innerhalb von 4 Tagen schriftlicher Widerspruch erfolgt und gleichzeitig nachgewiesen wird, woher die Kenntnis stammt.
8. Verjährungsfrist
Wird ein provisionspflichtiger Abschluss nicht mitgeteilt, dann beginnt die Verjährungsfrist hinsichtlich des Provisionsanspruches erst mit dem Ablauf des Jahres zu laufen, in dem von dem Abschluss Kenntnis erhalten wird. Dies gilt auch dann, wenn irrtümlich der Abschluss nicht provisionspflichtig gehalten wurde.
9. Ersatzgeschäft
Wenn anstelle des erteilten Auftrages ein anderes Rechtsgeschäft abgeschlossen wird (z. B. wenn anstelle der Vermietung usw. der Kauf, die Einräumung eines Vorkaufs- oder Erbbaurechts, die Übertragung des Verfügungsrechts über ein Grundstück in einer wie immer gearteten Rechtsform usw. vereinbart wird), dann wird die Maklergebühr in der für das betreffende Rechtsgeschäft (Kaufvertrag usw.) ebenfalls zu zahlen, wenn sie höher liegt als die Gebühr für den vorher abgeschlossenen Geschäftsvorgang.
10. Indiskretion
Die dem Auftraggeber von der Maklerfirma überreichten Angeboten darf dieser nur für sich selbst verwenden. Unbefugte Weitergabe oder indiskrete Behandlung der Angebote und Mitteilungen ziehen Schadensersatz in Höhe der Gesamtprovision nach sich, zumindest 7,14% inkl. 19% MwSt. der Kaufsumme wenn kein höherer Schaden nachgewiesen wird.
11. Nebenabreden
Nebenabreden erhalten nur dann Gültigkeit, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so soll dies die Wirksamkeit der übrigen in diesem Vertrag getroffenen Bestimmungen nicht berühren. In diesem Fall sind die Vertragsbeteiligten verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und erstrebten Erfolg der getroffenen unwirksamen Regelung am nächsten kommt, soweit nicht nach zwingendem Recht gesetzliche Bestimmungen gelten.
12. Haftungsausschluß
Die Angebote der Maklerfirma fußen auf Angaben der Auftraggeber. Die Maklerfirma ist nicht verpflichtet Erkundungen über die Richtigkeit der Angaben einzuziehen. Für die Richtigkeit wird daher keine Gewähr übernommen.